Landesmedienanstalten gehen gegen KI-Antworten von Google und Perplexity vor
KI-generiert mit ChatGPT
Die deutsche Medienaufsicht geht erstmals rechtlich gegen KI-Suchdienste vor. Betroffen sind die AI Overviews von Google sowie der KI-Chatbot und die Nachrichtenseite von Perplexity. Laut den Landesmedienanstalten gilt deutsches Medienrecht ab sofort auch für die KI-Suche. Google hat bereits Rechtsmittel angekündigt.
Was die Medienaufsicht beanstandet
Die Entscheidungen stammen von der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten, kurz ZAK. Die Verfahren führten die Medienanstalten Hamburg/Schleswig-Holstein und Berlin-Brandenburg. Grundlage war ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag der Medienanstalten.
Entscheidend ist die Einstufung der KI-Antworten als eigene Inhalte des jeweiligen Anbieters. Das Haftungsprivileg des Digital Services Act greift deshalb nicht. Eine klassische Suchmaschine verweist nur auf fremde Inhalte. Ein KI-Modell formt dagegen aus mehreren Quellen einen neuen Text. Das Münchner Urteil zur direkten Haftung von Google kam bereits zu einer ähnlichen Bewertung.
Entscheidend ist die Auffindbarkeit
Wichtiger als die Haftung ist ein anderer Punkt. Als Medienintermediäre müssen Google und Perplexity offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte auswählen. Zudem dürfen die Unternehmen journalistische Angebote nicht ohne sachlichen Grund benachteiligen. Grundlage sind die Paragrafen 91 bis 94 des Medienstaatsvertrags.
Beanstandet wird vor allem die Darstellung. Bei den AI Overviews stehen die KI-Texte prominent über den Suchergebnissen. Die klassische Linkliste verliert dadurch an Sichtbarkeit. Laut ZAK ist das eine unzulässige Diskriminierung journalistischer Angebote. Wie unterschiedlich KI-Dienste mit fremden Inhalten umgehen, zeigt unser Artikel, wie KI-Crawler Webseiten abrufen.
Die Reaktionen
Google hat umgehend Rechtsmittel angekündigt. Nach eigener Darstellung sieht das Unternehmen seine KI-Suchfunktionen weiterhin als Teil moderner Informationsvermittlung. Perplexity verwies in einer ersten Stellungnahme auf die Einhaltung der DSGVO. Ob die medienrechtlichen Auflagen umgesetzt werden, ließ das Unternehmen offen.
Die Entscheidungen können noch angefochten werden. Eine einheitliche Rechtsprechung zu KI-Übersichten gibt es bislang nicht. Kurzfristig ändert sich an den Suchergebnissen also wenig. Der grundsätzliche Konflikt zwischen KI-Firmen und Medien zeigt sich auch daran, dass OpenAI in der Vergangenheit ein Preisschild an Tech-Medien geklebt hat.
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