Hollywood gegen Midjourney: Jetzt geht es an die Trainingsdaten
KI-generiert mit ChatGPT
Midjourney will vor Gericht wissen, wie Disney, Universal und Warner Bros. selbst KI einsetzen. Die drei Filmstudios verklagen den Bildgenerator wegen Urheberrechtsverletzung. Nun streiten beide Seiten darüber, wie viel Hollywood über die eigene KI-Nutzung offenlegen muss. Die Entscheidung könnte Folgen für viele weitere KI-Urheberrechtsverfahren haben.
Der Fall bekommt damit eine neue Richtung. Midjourney verteidigt sich nicht nur gegen die Vorwürfe der Studios, sondern rückt zugleich die eigene KI-Nutzung der Studios in das Zentrum des Verfahrens.
Worum es im Kern geht
Disney und Universal reichten die Klage im Juni 2025 ein, Warner Bros. Discovery folgte im September 2025. Der Vorwurf lautet, dass Nutzer mit dem Bildgenerator geschützte Figuren erzeugen können, darunter Darth Vader, Batman und Homer Simpson. In der Klageschrift bezeichnet Disney den Dienst als „bottomless pit of plagiarism”, also als bodenloses Loch der Nachahmung. Die Studios fordern bis zu 150.000 US-Dollar Schadensersatz pro betroffenem Werk.
Midjourney stützt seine Verteidigung auf die Fair-Use-Doktrin. Fair Use ist ein Grundsatz im US-Urheberrecht, der eine Nutzung geschützter Werke unter bestimmten Bedingungen ohne Erlaubnis zulässt. Nach Darstellung des Unternehmens lernt ein KI-Modell aus geschütztem Material ähnlich wie ein menschlicher Künstler aus seiner Umgebung.
Der Streit reiht sich in eine Serie von Verfahren rund um KI und Urheberrecht ein. Die zugrundeliegende Technik zeigt sich auch bei Werkzeugen wie dem Bildgenerator GPT-Image-2, der Bilder in hoher Auflösung erzeugt.
Der Spieß wird umgedreht
Der Fall befindet sich in der Beweisaufnahme, also der Phase, in der beide Seiten relevante Unterlagen offenlegen müssen. Genau hier setzt Midjourney zum Gegenangriff an. Das Unternehmen verlangt von den Studios weitreichende interne Materialien. Dazu zählen laut Gerichtsunterlagen KI-Geschäftspläne, Forschungsberichte, Trainingsdaten, Modellgewichte und Präsentationen aus Vorstandssitzungen.
Allerdings entschied der zuständige Richter A. Joel Richlin, dass die Studios nur Informationen zu KI-Werkzeugen für Endkunden herausgeben müssen. Interne Systeme, etwa für Storyboards oder frühe Konzeptarbeit, blieben davon ausgenommen. Richlin bewertete die Forderungen als nicht ausschlaggebend für die Frage, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Midjourney akzeptiert dies nicht. Am 29. Juni 2026 reichte das Unternehmen einen Antrag ein, mit dem der übergeordnete Bezirksrichter John A. Kronstadt die Entscheidung überprüfen soll. Die Anhörung dazu ist für den 17. August 2026 angesetzt. Der Kern des Arguments beruht auf der sogenannten Unclean-Hands-Verteidigung. Dieser Grundsatz besagt, dass eine Partei keine Ansprüche durchsetzen kann, wenn sie sich selbst unrechtmäßig verhalten hat.
Der Antrag verweist zudem auf einen geplatzten Milliarden-Deal von Disney mit OpenAI rund um den Videogenerator Sora. Das Studio signalisierte danach weiter Interesse an KI, die geistiges Eigentum respektiert.
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