Google: Selfie-Video wird Rückfallebene für gesperrte Konten
KI-generiert mit ChatGPT
Google bietet seit dem 23. Juli 2026 eine Kontowiederherstellung per Selfie-Video an. Wer den Zugang zum eigenen Konto verloren hat, kann sich mit einer kurzen Videoaufnahme als Inhaber ausweisen. Dabei wird eine Gesichtsvorlage im Konto hinterlegt. Allerdings wirft genau dies Fragen zum Datenschutz sowie möglichen Deepfake-Angriffen auf.
Wie funktioniert die Wiederherstellung per Selfie-Video?
Das Selfie-Video ergänzt bestehende Wege wie Passkeys, Wiederherstellungskontakte sowie hinterlegte Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Ein Passkey ersetzt das Passwort durch einen Schlüssel auf dem Gerät, der per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung freigegeben wird. Nutzer richten die Aufnahme vorab ein, solange der Zugriff noch besteht. Dabei blicken die Nutzer in die Kamera und bewegen den Kopf nach den angezeigten Vorgaben. So erfasst Google das Gesicht aus mehreren Blickwinkeln.
Wer später den Zugang verliert, nimmt ein neues Video auf. Google vergleicht beide Aufnahmen und fordert erneut einfache Kopfbewegungen als Lebendigkeitsnachweis. So sollen Standbilder und abgespielte Videos erkannt werden. Dazu kommen laut dem Blogbeitrag von Google die üblichen Verfahren gegen verdächtige Anmeldeversuche.
Konfigurieren lässt sich das Verfahren nur bei aktivem Kontozugriff. Wer bereits ausgesperrt ist, kann die Funktion nicht nachträglich einrichten. Ausgenommen sind zudem Workspace-Konten, Kinderkonten und Accounts im Advanced Protection Program. Besagtes Programm ist ein verschärfter Schutzmodus für besonders gefährdete Konten. Der Ansatz reiht sich in die Abkehr vom Passwort ein, ähnlich wie OpenAI das Passwort aus ChatGPT verbannt.
Wie angreifbar ist das Verfahren?
Die Angriffsfläche verlagert sich damit auf Deepfakes und andere synthetisch erzeugte Aufnahmen. Solche Fälschungen wirken inzwischen täuschend echt und lassen sich günstig herstellen. Genau hier setzt die Lebendigkeitsprüfung an. Google nennt Deepfakes im Blogbeitrag ausdrücklich als mögliches Angriffsszenario. Vollständig ausschließen lässt sich Missbrauch dennoch nicht.
Wie sehr es auf die Umsetzung ankommt, zeigt der Fall Tinder Face Check. Dort reichte es, wenn eines von neun KI-generierten Profilbildern dem Selfie-Video ausreichend ähnelte. Schon vergab die App das blaue Verifiziert-Abzeichen. Aufgedeckt hat das der US-Journalist Christophe Haubursin in einer Recherche für seinen YouTube-Kanal.
Der Abgleich dient nicht nur der Wiederherstellung. Laut der Hilfe-Dokumentation prüft Google damit auch, ob hinter einem Konto eine echte Person steckt. Das richtet sich gegen automatisiert erstellte Konten sowie Spam. Freigeschaltet werden über diesen Weg zusätzlich einzelne Dienste und Funktionen. Als Methode zur Kontowiederherstellung bleibt das Selfie-Video freiwillig. Für den Zugang zu einzelnen Diensten kann Google eine solche Aufnahme jedoch verlangen.
Was gilt für die Gesichtserkennung in der EU?
Google führt die Funktion breit ein, räumt aber selbst Grenzen des Verfahrens ein. Laut der Hilfe-Dokumentation ist das Selfie-Video nicht in allen Regionen sowie für alle Konten und auf allen Geräten verfügbar. Welche Regionen ausgenommen sind, nennt das Unternehmen bislang nicht.
Für die EU gibt Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung den Rahmen vor. Biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer Person stehen dort als besondere Kategorie unter einem grundsätzlichen Verarbeitungsverbot. Eine ausdrückliche und freiwillig erteilte Einwilligung nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a kann die Verarbeitung erlauben. Google zeichnet das Video nach eigener Angabe nur mit Zustimmung auf. Nutzer können die Aufzeichnung jederzeit löschen.
Beim Löschen kommt es auf die Details an. Laut der Hilfe-Dokumentation verschwindet das Video erst nach einem nicht näher genannten Zeitraum. Bei einem Verstoß gegen Google-Richtlinien behält das Unternehmen die Aufnahme länger und nutzt das Video zur Durchsetzung besagter Richtlinien. Wer die Gesichtsvorlage löscht, verliert unter Umständen auch den Zugang zu einzelnen erweiterten Funktionen.
Davon getrennt ist eine freiwillige Einwilligung. Sie erlaubt Google, das Video und die zugehörigen Daten zur Weiterentwicklung der Gesichtserkennung und Altersschätzung zu verwenden. Das schließt weitere Prüfverfahren ein, die körperliche Merkmale oder Bewegungen auswerten. Die Einwilligung lässt sich jederzeit widerrufen. Wie unterschiedlich Anbieter solche Freigaben regeln, zeigt der Fall GitHub Copilot, wo der Widerspruch nur per Opt-out läuft.
Wer auf Nummer sicher gehen will, richtet mehrere Methoden zur Kontowiederherstellung ein, statt sich auf eine einzige zu verlassen. Genau das empfiehlt auch Google.
Server, KI-Modelle und Recherche kosten Geld. ClawNews ist unabhängig — hilf mit, dass das so bleibt.




