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Chatkontrolle: Freiwilliges Scannen kommt bis 2028 zurück

Stephan Skrobisch 15. Juli 2026 4 Min.

Die sogenannte Chatkontrolle ist zurück. Am 9. Juli 2026 stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten gegen die Position des Rates. Für eine formale Ablehnung reichte dies jedoch nicht aus, da der Antrag die erforderliche absolute Mehrheit von 360 Stimmen verfehlte. Anschließend schloss das Parlament Ende-zu-Ende-verschlüsselte Nachrichten ausdrücklich von der Regelung aus. Auch die Ablehnung des geänderten Textes fand keine Mehrheit. Damit war die zweite Lesung beendet. Stimmt der Rat innerhalb von drei Monaten zu, dürfen Anbieter unverschlüsselte Nachrichten bis April 2028 freiwillig scannen.

Im Kern geht es um die Chatkontrolle 1.0, eine 2021 geschaffene Ausnahme von den EU-Datenschutzregeln. Diese erlaubt Anbietern wie Meta, Google oder Microsoft, unverschlüsselte Nachrichten freiwillig auf Missbrauchsdarstellungen zu durchsuchen. Die Übergangsregelung war Anfang April 2026 ausgelaufen, nachdem das Parlament eine Verlängerung abgelehnt hatte. Es handelt sich um ein freiwilliges Scannen, nicht um ein verpflichtendes Client-Side-Scanning.

Beim Client-Side-Scanning prüft eine Software Inhalte direkt auf dem Gerät, bevor sie verschlüsselt werden. Diese Technik ist Teil der geplanten dauerhaften Verordnung, nicht des aktuellen Beschlusses. Kritiker warnen, dass eine Prüfsoftware auf dem Endgerät ein Einfallstor schafft und sichere Messenger schwächt. Ähnliche Konflikte um staatliche Eingriffe zeigt die Analyse zur Zwangspause von Claude Fable 5.

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Schon wie das Thema zur Abstimmung gelangte, war ungewöhnlich. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola von der EVP setzte es Mitte Juni 2026 wieder auf die Tagesordnung. Der EU-Rat beschloss daraufhin Anfang Juli 2026 einen formal neuen Entwurf. Das Parlament machte am 7. Juli mit 331 zu 304 Stimmen den Weg für ein Eilverfahren frei. Kritiker aus mehreren Fraktionen warfen der EVP vor, ein Schlupfloch im Verfahren zu nutzen.

Am 9. Juli 2026 stimmte das Parlament zweimal ab. Im ersten Wahlgang votierten 314 Abgeordnete für die Ablehnung der Ratsposition, 276 dagegen, 17 enthielten sich. Nötig war die absolute Mehrheit aller Mandate, laut Parlament aktuell 360 Stimmen. Die einfache Mehrheit reichte damit nicht aus. Im zweiten Wahlgang ging es um die geänderte Position des Parlaments. Für deren Ablehnung stimmten 276 Abgeordnete, 286 dagegen, 30 enthielten sich. Damit fand sich keine Mehrheit für eine Ablehnung und die zweite Lesung war geschlossen.

Ein Änderungsantrag der Grünen nimmt verschlüsselte Inhalte vom Geltungsbereich aus. Breyer bezeichnet die Ausnahme als symbolisch, weil Anbieter verschlüsselte Chats ohnehin nicht scannen. Der geänderte Text geht nun zurück an den Rat. Dieser hat drei Monate Zeit, die Änderungen anzunehmen oder abzulehnen. Nimmt der Rat nicht alle Änderungen an, gehen Parlament und Rat in den Vermittlungsausschuss.

Die Bewertungen fallen weit auseinander. Befürworter sehen in der Regelung ein Ermittlungsinstrument. Kerstin Claus, Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, warnte bereits Anfang April 2026 im ZDF. Ein Aus nimmt den Ermittlungsbehörden nach ihrer Darstellung „ein gravierendes Instrument im Kampf gegen sexuelle Gewalt”. Sie bezog sich damals auf das Auslaufen der Übergangsregelung. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach im März 2026 von einem „schweren Rückschlag für den Schutz unserer Kinder”. Merz bezog sich damals ebenfalls auf die vorherige Ablehnung im Parlament.

Patrick Breyer widerspricht scharf. Der ehemalige Europaabgeordnete erklärte am 9. Juli auf seiner Website: „Dass die Chatkontrolle gegen den Willen der Mehrheit der abstimmenden Abgeordneten kommt, ist eine Farce und beschädigt die Demokratie.” Die wahren Verlierer des Verfahrens sind laut Breyer die Kinder. Er sieht eine dauerhafte Kinderschutz-Verordnung dadurch akut gefährdet.

Für Unternehmen bleibt verschlüsselte Kommunikation vorerst unangetastet. Wer Kommunikation absichert, sollte die eigenen Kanäle kennen. Software gerät schnell in den Verdacht, heimlich auf private Inhalte zuzugreifen. Das zeigte zuletzt die Debatte um den Spyware-Vorwurf gegen Claude Desktop.

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